Fische und aus Fisch hergestellte Produkte, außer: a) Fischgelatine, die als Träger von Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird b) Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärungsmittel für Bier und Wein verwendet werden
Erdnusskerne und aus ihnen hergestellte Produkte
Sojabohnen und aus ihnen hergestellte Produkte
Milch und daraus (einschließlich Laktose) hergestellte Produkte, außer: a) Molkereiprodukte, die bei der Herstellung alkoholischer Destilate verwendet werden, einschließlich Ethanole landschaftlicher Herkunft b) Laktit
Hülsenfrüchte
Sellerie und daraus hergestellte Produkte
Senf und daraus hergestellte Produkte
Sesamsamen und aus ihnen hergestellte Produkte
Schwefeloxid und Sulfite in Konzentrationen höher als 10 mg/kg oder 10 mg/l, ausgedrückt als allgemeine SO2, die als Produkte zum sofortigen Verzehr oder zum Verzehr nach Rekonstitution gemäß der Herstelleranleitung gerechnet werden.